Frühling auf dem Bauernhof

Gütesiegel

KinderFerienLand Niedersachsen

Das Gütesiegel soll spezialisierte Betriebe mit Kinder- und Familien-Angeboten darin unterstützen, sich mit diesem Siegel von anderen Betrieben abzuheben und damit auch ein gezieltes Marketing zu betreiben.

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Qualitätssiegel für Familien

Der Hof ist ein Mitgliedsbetrieb von KinderFerienLand Niedersachsen. Die Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Land e.V. sowie einigen niedersächsischen Regionen ein spezielles Zertifizierungssystem für besonders kinder- und familienfreundliche Betriebe in Niedersachsen entwickelt. Das Gütesiegel soll spezialisierte Betriebe mit Kinder- und Familien-Angeboten darin unterstützen, sich mit diesem Siegel von anderen Betrieben abzuheben und damit auch ein gezieltes Marketing zu betreiben. Das Qualitätssiegel dient also insbesondere Familien zur Orientierung und Planung ihres Urlaubes. Nicht nur Beherbergungsbetriebe aller Art sondern auch Freizeiteinrichtungen und Gastronomiebetriebe können sich mit dem „KinderFerienLand-Siegel“ zertifizieren lassen.

Teilnahmebedingungen und Informationen zur Zertifizierung

Alle niedersächsischen Gastgeber haben die Möglichkeit im Rahmen der Zertifizierung „KinderFerienLand Niedersachsen“ ihr Angebot auf Kinderfreundlichkeit überprüfen zu lassen. Hierzu prüfen die regionalen Tourismusorganisationen Gegebenheiten wie Ausstattung, Sicherheitsaspekte und Serviceleistungen der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie der Freizeit- und Erlebnisanbieter. Sind die Auflagen und Kriterien erfüllt, wird das Gütesiegel vergeben und die zertifizierten Betriebe können ihren Gästen signalisieren, dass sie dort mitsamt ihren Kindern gut aufgehoben und herzlich willkommen sind.

Mit Hilfe des Zertifizierungssystems identifizieren sich die ausgezeichneten Betriebe nicht nur mit einer besonderen Kinder- und Familienfreundlichkeit, sie können ihren Auftritt auch zu Werbezwecken mit dem Logo hervorheben um einen Wettbewerbsvorteil anderen Betrieben gegenüber zu genießen. Die Zertifizierung stellt für die Feriengäste, insbesondere für Familien, ein schlagkräftiges Werbeargument dar.  

Zur Zertifizierung sind zugelassen: 

  • Beherbergungsbetriebe aller Art auch Privatvermieter, Jugendherbergen und Campingplätze
  • Gastronomische Betriebe – d.h. konzessionierte Gaststätten im Sinne des §2 GastG
  • Freizeitparks, Sport- und Erlebniseinrichtungen, aber auch Museen, Tier- und Naturparks, Spaß- und Erlebnisbäder, Schifffahrtsbetriebe usw.

Diejenigen Betriebe, die über ein Kombi-Angebot (beispielsweise ein Urlaubsbauernhof mit angeschlossenem Bauerncafé) verfügen, deren Einrichtungen man auch getrennt voneinander nutzen kann, müssen in beiden Kategorien die Qualitätskriterien erfüllen und auch beide Anträge auf Zertifizierung einreichen. Die Auszeichnung nur eines der Angebote mit dem Gütesiegel ist nicht möglich.

Alles rund ums Qualitätssiegel: KinderFerienLand Niedersachsen

Die Zertifizierungsteilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und hat nach Erteilung eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die ausgezeichneten Betriebe verpflichten sich damit, ihr Qualitätsangebot während der Gültigkeitsdauer gleichbleibend zu halten oder gar zu steigern. Nach Ablauf der Gültigkeit können sich die Betriebe auf Wunsch erneut für den Durchlauf eines Zertifizierungsprozesses entscheiden. In ganz Niedersachsen gelten dieselben Bewertungskriterien um eine Transparenz und Gleichstellung allerorts zu gewährleisten. Kann der anfragende Betrieb die Kriterien nicht erfüllen, so ist eine Zertifizierung nicht möglich. Alle Fragen rund um die Zertifizierung beantworten gerne die regionalen Tourismusorganisationen.

Einer freiwilligen Zusatzprüfung können sich landwirtschaftliche Betriebe durch die AG Urlaub und Freizeit auf dem Lande e.V. unterziehen. Denn so ein Landwirtschaftsbetrieb, der Feriengäste empfängt, birgt besondere Gefahrenzonen. Dort wo zum Beispiel Kinder mit Nutztieren aller Art und Größe, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen sowie wirtschaftlich genutzten Gebäuden aufeinander treffen, da ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Die AG Urlaub und Freizeit auf dem Lande e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft einen Kriterienkatalog ausgearbeitet, um Gefahrenquellen zu mindern und Unfällen vorzubeugen. Bei dieser freiwilligen Ergänzung zur Überprüfung und Zertifizierung der Kinderfreundlichkeit des Betriebes wird bei einer Hofbegehung und einer jährlich stattfinden Schulung gemeinsam überlegt, wie man sichere, vorbeugende und kreative Lösungsvorschläge umsetzt.  

Fazit
Ein Urlaub auf einem Hof mit dem Gütesiegel "KinderferienLand Niedersachsen" ist ein ereignisreiches Erlebnis für die ganze Familie.
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Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN)
Essener Straße 1
30173 Hannover
Telefon: (+49) - 511-2704880
Telefax: (+49) - 511-27048888

E-Mail: info@tourismusniedersachsen.de 
Homepage: www.reiseland-niedersachsen.de

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