Frühling auf dem Bauernhof

Gütesiegel

Bio-Siegel für den ökologischen Landbau

Eine große Zahl von Herstellern bilden auf ihren Verpackungen neben dem verpflichtenden aktuellen EU-Logo auch nach wie vor das nationale Siegel ab. Für beide Bio-Siegel gelten die Anforderungen der Öko-Verordnung.

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<p>Bio-Siegel für den ökologischen Landbau</p>

Bio-Siegel für den ökologischen Landbau

Über das Biosiegel

Das seit Juli 2010 verpflichtend eingeführte europäische "Sternenblatt" ist vielen Verbrauchern noch nicht geläufig – bekannter in Deutschland ist das ältere, deutsche Bio-Siegel. Wegen seiner Popularität hat es die Bundesregierung auch nach Einführung des europäischen Bio-Siegels nicht vom Markt genommen. 

Der Ferienhof ist ein Mitgliedsbetrieb bei Oekolandbau.de und hat seinen landwirtschaftlichen Betrieb gemäß den EU-Rechtsvorschriften mit dem Bio-Siegel für den ökologischen Landbau zertifizieren lassen.

Dieses Gütesiegel wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Bonn ausgegeben. Seit dem 01. Juli 2012 müssen verpackte Biolebensmittel in der Europäischen Union zwingend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein. Auf der Verpackung müssen zudem die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle und die Herkunftsangaben der Zutaten vermerkt sein. Derzeit nutzen weit über 4.200 Unternehmen das nationale Bio-Siegel, das sich auf knapp 68.000 Produkten befindet.

Die unten genannte Referats- und Informationsstelle ist für die Betreuung und Beratung der Siegelnutzer zuständig, sie beantwortet die Anfragen von Marktbeteiligten in Bezug auf das Bio-Siegel und sie erfasst die Siegelnutzer auf Grundlage der Öko-Kennzeichenverordnung. Zudem achtet sie darauf, dass das Bio-Siegel auch den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entspricht. Bevor ein Produkt überhaupt mit dem Gütesiegel vermarktet werden darf, muss man es zuvor bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen, prüfen und wenn es allen Kriterien entspricht, zertifizieren lassen.

Mit dem Bio-Siegel können die nachfolgenden Produkte ausgezeichnet werden:

  • Lebende und unverarbeitete Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und der Aquakultur
  • Bereits verarbeitete Landwirtschafts- und Aquakultur-Erzeugnisse, die zur Nutzung als Lebens- oder Futtermittel bestimmt sind.

Alle Zutaten müssen grundsätzlich landwirtschaftlichen Ursprungs sein und zudem natürlich aus ökologischem Landbau stammen. Es gibt für diese Zutaten nur im Bereich von 5% strenge Ausnahmekriterien. In so einem begründeten Einzelfall müssen dererlei Ausnahmen bei der zuständigen Behörde genehmigt werden.

 

Mit dem Bio-Siegel dürfen nicht gekennzeichnet werden:

  • Kosmetika
  • Arzneimitte
  • Erzeugnisse aus Fischerei und Jagd wildlebender Tiere
  • Erzeugnisse aus Umstellungsbetrieben

Bis zum Jahre 2021 ist das Bio-Gütesiegel beim Deutschen Patent- und Markenamt urheberrechtlich geschützt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), als Inhaber der Marke, verfolgt daraus entstehende privatrechtliche Verstoß-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Unrechtmäßig ausgezeichnete Produkte können vom Markt genommen werden, darüber hinaus sind für solche Ordnungswidrigkeiten horrende Geldbußen von bis zu 30.000,-- Euro zu bezahlen und es können auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Es findet eine ständige Überwachung der Bio-Siegel-Mitgliedsbetriebe durch Öko-Kontrollstellen statt, die ihrerseits wiederum von Öko-Kontrollbehörden überwacht werden. 
Die Inhaber dieses Bio-Siegels sowie Verbraucher, die mit dem Bio-Siegel ausgezeichnete Produkte kaufen, befinden sich also in jedem Fall durch gezielte Kontrollen und strenge Auflagen des BMEL auf der sicheren Seite.

Jeder Inhaber des Bio-Gütesiegels erhält nach Freischaltung einen Zugang zur Bio-Siegel-Datenbank und kann seine Angaben darin selbst gestalten, aktualisieren und erweitern.

Mitglieder bei Oekolandbau.de und Inhaber des Bio-Siegels können aber nicht nur landwirtschaftliche Erzeuger sondern auch Händler, Importeure und Bioprodukte anbietende Gastronomiebetriebe sein.  

Das Bio-Gütesiegel steht sowohl für ökologische Produktion ohne Anwendung von Gentechnik und chemischer Pflanzenschutzmittel, als auch für eine artgerechte Tierhaltung. Zudem dürfen keine leicht löslichen, mineralischen Düngemittel verwendet werden. Hier kommen nur natürliche Düngemittel zur Anwendung. Man pflegt die Bodenfruchtbarkeit durch eine ausgeprägte Humuswirtschaft und abwechslungsreiche Fruchtfolgen. Die artgerechte Tierhaltung setzt auch eine ökologische Fütterung, zumeist mit selbsterzeugten Futtermitteln, artgerechten Stallungen sowie einen weitgehenden Verzicht auf Antibiotikagaben voraus.    

Das Bio-Siegel ist also ein rundum effizientes Marketinginstrument, das seit über zehn Jahren große Bekanntheit und einen absolut begründeten Vertrauensvorsprung genießt.

Was ist ökologischer Landbau?

Fazit
Das Bio-Siegel garantiert eine ökologische Herstellung und artgerechte Tierhaltung.
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Informationsstelle Bio-Siegel
Referat-521- Juristischer Dienst Abt. 5
Ökologischer Landbau, Bewilligung ELER
Ansprechpartnerin: Frau Ulrike Kreysa
Deichmanns Aue 29
53168 Bonn 
Telefon: (+49) - 228–68453979 und 68452922
Telefax: (+49) - 228–68452907 

E-Mail zur Beantragung des Gütesiegels: bio-siegel@ble.de 
E-Mail: info@oekolandbau.de 
Homepage: www.oekolandbau.de

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