So schön ist Bauernhofurlaub

Sicherheitsplakette

Kindersicherer Bauernhof (LBG)

Der Hof ist Mitglied bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG genannt, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und die Unfallversicherung für Landwirte beinhaltet.

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<p>© Kindersicherer Bauernhof - Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG)</p>

© Kindersicherer Bauernhof - Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG)

Kater Moritz

Über den SVLFG hat der Ferienhof auch die Sicherheitsplakette „Kinder sicher und gesund auf dem Bauernhof“ erworben, deren Maskottchen der lustige Kater Moritz mit seiner blauen Latzhose ist. Diese Zertifizierungsmaßnahme mit Vergabe der Sicherheitsplakette wurde im Jahre 2006 ins Leben gerufen und ist für Landwirte im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beim SVLFG kostenfrei.

Alljährlich am 10. Juni ist Kindersicherheitstag wozu der SVLFG auch zu Fragen „Wie kann ich meinen Betrieb und Hof kindersicher machen?“ berät und entsprechende Maßnahmen zur Kindersicherheit unterbreitet. Die Ferienhöfe, die mit der Sicherheitsplakette (rotes Hauslogo, in dem Kater Moritz sitzt) für besondere Kindersicherheit als ausgezeichneter Bauernhof werben, haben mindestens 80 % der Anforderungen auf einer gesonderten und sehr umfangreichen Checkliste mit Vergabekriterien des SVLFG erfüllt. 

Kindersicherer Hof

Darin werden zahlreiche Tipps für die Landwirte selbst gegeben, worauf bei einem kindersicheren Hof zu achten ist. Beispielsweise sorgt ein modernes Spiegelsystem mit Rückfahrkamera an landwirtschaftlichen Großmaschinen dafür, dass es keinen toten Winkel mehr gibt und beste Sicht auch beim Rückwärtsfahren gewährleistet ist. Zudem werden Tipps zu Schutzeinrichtungen, Lärmschutz, Absicherungen von Absturzstellen oder Beseitigung von Gefahrstoffen erteilt.

Weiterhin befinden sich in der Checkliste des SVLFG Auflagen für die Kindersicherheit von Kleinkindern bis 12 Monaten, für Kinder ab dem 1. Lebensjahr über das Volksschulalter bis hin zu den Teens, die auch schon auf dem Abenteuerspielplatz, den Heuscheunen und der Kletterwand herumtoben. Es müssen Gefahrenstellen auf und rings um den Hof beseitigt, gekennzeichnet oder abgesperrt werden. Auf Stecker, Steckdosen und Elektroleitungen wird ebenso geachtet wie auf den Umstand, dass keine Giftpflanzen oder Sträucher rund um den Hof gepflanzt werden oder wild wachsen dürfen.

Kindersicherungen wie Treppengitter sind in allen Gebäudeteilen angebracht, Holzstapel müssen umsturzsicher aufgebaut werden und die Heuballen werden ohne Zwischenräume, in die sich Kinder hineinzwängen könnten, gestapelt. Alle Kinderfahrzeuge sind voll funktionsfähig und befinden sich in gutem und sicherem Zustand. Die GS-geprüften Spielplatzgeräte werden zudem regelmäßig auf technische Mängel hin überprüft und wenn Kinder auf Traktoren mitfahren dürfen, werden sie angeschnallt. In die Stallungen zum Großvieh geht man nur gemeinsam mit dem Bauern oder anderen erwachsenen Personen. Die Kinder werden gleich zu Beginn der Bauernhofferien darauf hingewiesen mit welchen Tieren gespielt werden darf und mit welchen nicht. Tiere von denen Gefahr ausgehen könnte sind kindersicher verwahrt untergebracht. 

Fazit
Ferienhöfe mit dieser Sicherheitsplakette zeichnen sich durch ihr umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln aus.
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: (+49) - 5619-3590
Telefax: (+49) - 5619-359217

E-Mail: nur über Kontaktformular
Homepage: www.svlfg.de

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